Fachanwalt-Vermittlung · Strafrecht

Strafrecht ist Zeit, jede Stunde zählt.

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Festnahme. Wer in den ersten Stunden ohne Verteidiger handelt, riskiert das ganze Verfahren. Wir vermitteln innerhalb von 24 Stunden einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht, diskret, kostenfrei, deutschlandweit.

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Ablauf eines Strafverfahrens

Vier Phasen, in denen jede Entscheidung zählt

Ein Strafverfahren folgt einer klaren Dramaturgie. Wer die Phasen kennt, kann sich richtig verhalten, schon ein einziger falscher Satz in Phase 1 prägt das gesamte Verfahren.

    01

    Ermittlungsverfahren

    Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise. Vorladung, Durchsuchung, TKÜ. Beschuldigter hat Schweigerecht (§ 136 StPO). Akteneinsicht ausschließlich über den Verteidiger.

    02

    Zwischenverfahren

    Staatsanwaltschaft entscheidet: Einstellung (§§ 153, 153a, 170 II StPO), Strafbefehl oder Anklage. Hier wird viel mehr abgewendet, als später vor Gericht zu drehen ist.

    03

    Hauptverhandlung

    Mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Gericht. Plädoyer, Beweisaufnahme, Urteil. Eine fundierte Verteidigung beginnt nicht hier, sie endet hier.

    04

    Rechtsmittel

    Berufung oder Revision binnen einer Woche (§ 314 StPO). Berufung prüft Tatsache und Recht, Revision nur das Recht. Wahl des Rechtsmittels ist strategisch.

Soforthilfe

Was Sie in den nächsten Stunden tun sollten

Ruhig bleiben. Diese fünf Schritte schützen Sie, bis Ihr Verteidiger übernimmt.

  1. 01
    Schweigen.

    Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Schweigen ist kein Geständnis. Jede Aussage ohne Anwalt schadet.

  2. 02
    Anwalt einschalten.

    Sofort, nicht erst nach der Vernehmung. Ein Strafverteidiger meldet sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft an und beantragt Akteneinsicht.

  3. 03
    Keinen Kontakt zu Geschädigten oder Mitbeschuldigten.

    Auch nicht über Dritte. Jeder Kontaktversuch kann als Verdunkelungsversuch gewertet werden und Untersuchungshaft auslösen.

  4. 04
    Keine Posts, keine Erklärungen, keine sozialen Medien.

    Alles, was Sie schreiben, kann beschlagnahmt werden und gegen Sie verwendet werden.

  5. 05
    Fristen wahren.

    Strafbefehl: 14 Tage Einspruch (§ 410 StPO). Rechtsmittel: eine Woche (§ 314 StPO). Diese Fristen sind absolut.

Wahl- oder Pflichtverteidiger

Beide Wege führen zum Verteidiger, nur eine Falle gilt es zu vermeiden

Der Wahlverteidiger wird vom Beschuldigten selbst beauftragt und bezahlt. Der Pflichtverteidiger wird in Fällen der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) vom Gericht bestellt; die Staatskasse zahlt zunächst. Wichtig: Auch beim Pflichtverteidiger dürfen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen (§ 142 StPO), das Gericht muss diesem Wunsch in der Regel folgen. Wer sich vorher informiert, bekommt Qualität, ohne die Kosten eines reinen Wahlmandats zu tragen.

Ratgeber

Zwölf Fachbeiträge zu den wichtigsten Situationen

Vorladung der Polizei: Pflichten, Rechte, richtige Reaktion

Vorladung als Beschuldigter? Sie müssen bei der Polizei nicht erscheinen und nicht aussagen. Was zu tun ist, mit 14-Tage-Regeln und § 163a StPO.

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Hausdurchsuchung: was Sie sofort tun, und lassen, sollten

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Untersuchungshaft nach §§ 112 ff. StPO setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Wege: Haftprüfung, Beschwerde, Außervollzugsetzung. Wir erklären sie.

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Aussageverweigerungsrecht: schweigen darf jeder, ohne Nachteile

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Strafverteidiger-Kosten realistisch erklärt: RVG-Sätze, Honorarvereinbarungen 250–500 €/h, Rechtsschutz, Pflichtverteidiger und Erstattung bei Freispruch.

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